Was ist eine Begleithundeprüfung und für wen ist sie
sinnvoll?
Die
Begleithundeprüfung, kurz BH, testet in verschiedenen Prüfungsteilen den Gehorsam, die Sozialverträglichkeit und die Verkehrssicherheit des
Hundes in der Öffentlichkeit. Sie ist die kleinste Hundesportprüfung und dient
als Grundlage für weitere Prüfungen und Aktivitäten im Hundesportbereich. Wer zum Beispiel eine Teilnahme an
Hundesportwettkämpfen in den Bereichen Agility, Obedience, IPO, Fährten oder der
Rettungshundearbeit anstrebt, muss dafür eine bestandene Begleithundeprüfung
vorlegen. Aber auch für Hundebesitzer ohne sportliche Ambitionen können das
Ablegen der BH und besonders die Vorbereitung darauf sinnvoll sein.
Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich
können alle Hunde, egal welchen Alters, welcher Größe, ob Rassehund oder
Mischling, für eine Begleithundeprüfung angemeldet werden. Um zur Prüfung
zugelassen zu werden, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.
Der Hund muss geimpft sein.
Der Hundeführer muss Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband der FCI angehört.
Der Hundeführer muss eine Haftpflichtversicherung besitzen.
Der Hundeführer muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser kann ggf. auch im Rahmen der Prüfung erbracht werden (s.u.).
Wie läuft die Begleithundeprüfung ab?
Eine
Begleithundeprüfung nach FCI-Richtlinien folgt einem festen Ablauf. Sie
gliedert sich in vier Teilbereiche, in denen die „Alltagstauglichkeit“ Ihres
Hundes getestet und von einem VDH Leistungsrichter bewertet wird. Während der
erste Teil der Prüfung auf einem entsprechenden Übungsplatz absolviert wird,
findet der letzte Prüfungsteil, der so genannte „Verkehrsteil“, außerhalb in
der Öffentlichkeit statt. Dies kann zum Beispiel auf einem Parkplatz, im Park
oder an einem belebten Bahnhof sein. Voraussetzung für die Teilnahme an der
Außenprüfung ist das Erreichen von mindestens 70 Prozent der maximal möglichen
60 Punkte, die für die einzelnen Übungen im Bereich der Unterordnung vergeben
werden.
Teil 1: Der Sachkundenachweis
Bevor Sie
mit Ihrem Hund nun vor den Leistungsrichter treten und die erste Prüfungsübung
absolvieren können, müssen Sie zunächst einen so genannten Sachkundenachweis
vorlegen. Dieser ist ein wichtiger Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen
zur Begleithundeprüfung. Als Hundehalter müssen Sie diesen nur einmal
erbringen. Je nach Landeshundegesetz ist ein Sachkundenachweis bereits bei der
Anschaffung eines Hundes, der über 40 cm groß ist oder der als „potenziell
gefährlich“ eingestuft wird, Vorschrift. Falls Sie zu den Hundehaltern gehören,
die solche Auflagen bisher nicht erfüllen mussten, können Sie den
„Hundeführerschein“ auch im Rahmen der Begleithundeprüfung absolvieren. Dafür
müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung beweisen, dass Sie – zumindest in der
Theorie – über genügend Fachwissen als Hundehalter verfügen. Mit vorwiegend
Multiple-Choice-Fragen und ein paar offenen Fragen wird getestet, ob Sie das
Verhalten von Hunden einschätzen können, ob Sie über die artgerechte
Hundehaltung, über gültige Gesetze und über die Gesundheit von Hunden Bescheid
wissen. Als Vorbereitung finden Sie im Internet Beispiel-Fragenkataloge, wo Sie
Ihr Wissen online testen können. Um diesen ersten Prüfungsteil zu bestehen,
müssen Sie mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantworten.
Teil 2: Die Unbefangenheitsprüfung
Nach
Erbringung des Sachkundenachweises beginnt der Praxis-Teil der
Begleithundeprüfung. Nach der Identifikation des Hundes mittels Chip oder
Tätowiernummer, beginnt dieser Teil mit der so genannten Unbefangenheitsprüfung,
auch Wesenstest genannt. Dabei wird vom Leistungsrichter oder vom
Ausbildungswart überprüft, ob der Hund anderen Hunden und Menschen gelassen
gegenübertritt. Reagiert der Hund nervös, ängstlich oder gar aggressiv, wenn
der Leistungsrichter sich ihm nähert und berührt, wird er disqualifiziert und
vom weiteren Prüfungsverlauf ausgeschlossen. Die Begleithundeprüfung gilt in
diesem Fall als nicht bestanden. Sie können sich und Ihren Hund aber zu einem
späteren Zeitpunkt noch einmal zur Begleithundeprüfung anmelden.
Teil 3: Die Unterordnung
Hat Ihr Hund
den Unbefangenheitstest bestanden, geht es nun auf den Hundeübungsplatz. Einem
festen Laufschema folgend werden dabei der Gehorsam und die Leinenführigkeit
Ihres Hundes geprüft. Der Hund ist zunächst angeleint und folgt Ihnen „bei Fuß“
auf einer vorgegebenen Laufstrecke. Dabei gehen Sie im Schritttempo, wechseln
dann in eine schnelle Gangart und machen danach noch ein paar langsame
Schritte. Außerdem werden Kehrtwenden und Winkel eingebaut. Ihr Hund orientiert
sich immer an Ihrem Tempo und reagiert sofort auf die Richtungswechsel. Die
Leine muss bei der gesamten Schrittfolge leicht durchhängen – weder Sie noch
Ihr Hund dürfen bei der Übung an der Leine zerren. Bei einem festen Punkt,
gegen Ende des Laufschemas bleiben Sie stehen. Ihr Hund muss sich daraufhin
selbstständig neben Sie setzen und darf erst auf Ihr Kommando („Fuß“) wieder
aufstehen. Nach dieser Übung gehen Sie mit Ihrem Hund durch eine Gruppe von
Menschen hindurch und bleiben in der Nähe einer fremden Person stehen. Auch
hierbei muss der Hund gelassen bleiben und sich ruhig neben Sie setzen.
Nach diesem
Übungsteil leinen Sie Ihren Hund ab und durchlaufen dasselbe Laufschema noch
einmal in die andere Richtung. Dabei muss Ihr Hund zeigen, dass er auch ohne
Leine brav „bei Fuß“ läuft und sich weder von fremden Menschen noch von anderen
Hunden ablenken lässt. Um dies zu testen findet auf dem Übungsplatz parallel
die Prüfung eines weiteren Hund-Mensch-Teams statt. Schließlich folgen die
Sitzübung sowie das Ablegen in Verbindung mit Herankommen.
Sitzübung: Bei dieser Übung folgt der Hund
Ihnen ohne Leine bei Fuß auf einer langen Geraden, bis Sie ihm das Kommando
„Sitz“ geben. Hat der Hund diese Position eingenommen, entfernen Sie sich 15
Schritte von ihm. Auf Zeichen des Leistungsrichters holen Sie Ihren Hund
anschließend wieder ab, wobei Ihr Hund so lange sitzen bleibt, bis Sie ihm das
Kommando „Fuß“ geben.
Ablegen in
Verbindung mit Herankommen:Direkt im Anschluss an die Sitzübung wird das Ablegen
in Verbindung mit dem Herankommen geprüft. Aus der Distanz von etwa 15
Schritten geben Sie Ihrem sitzenden Hund das Hörzeichen „Platz“. Sie entfernen
sich daraufhin weitere 30 Schritte von Ihrem liegenden Hund und geben ihm dann
das Kommando zum Herankommen (z.B. „Komm“ oder „hier“). Ihr Hund muss auf das
Signal sofort zu Ihnen kommen und sich aufmerksam schauend direkt vor Sie
setzen. Auf das Kommando „Fuß“ begibt er sich auf Ihre linke Seite und nimmt
dort erneut die Sitz-Position ein.
Der
Leistungsrichter vergibt für alle Übungselemente im Bereich der Unterordnung
Punkte. Um zum letzten Teil der Begleithundeprüfung zugelassen zu werden,
müssen Sie und Ihr Hund mindestens 70 Prozent der Maximalpunktzahl erreicht
haben (also mindestens 42 von 60 Punkten).
Teil 4: Die Außenprüfung
Haben Sie
und Ihr Hund die nötige Punktzahl erreicht, dürfen Sie nun den letzten Teil der
Begleithundeprüfung ablegen. Dabei werden das Verhalten und der Gehorsam Ihres
Hundes unter realen Außenbedingungen getestet. Sie verlassen dazu das
Trainingsgelände und begeben sich an einen vorher festgelegten, öffentlichen
Ort. Dies kann – je nach Leistungsrichter – zum Beispiel der Bahnhof, ein
Supermarktparkplatz, der Stadtpark oder die Fußgängerzone sein. Der
Leistungsrichter beobachtet in diesem Prüfungsteil, wie Sie und Ihr Hund sich
durch die anderen Verkehrsteilnehmer und Passanten bewegen. Ihr Hund ist
angeleint, darf nicht an der Leine zerren und zeigt sich trotz der belebten
Umwelt ruhig und gelassen. In der Regel inszeniert der Leistungsrichter
zusätzlich verschiedene Situationen. So läuft zum Beispiel ein Jogger an Ihnen
und Ihrem Hund vorbei, ein schreiendes Kind kommt herbeigelaufen oder eine
Gruppe Nordic-Walker kommt mit klappernden Stöcken auf Sie zu. Anschließend
findet meist noch eine Anbinde-Übung statt, das heißt Sie simulieren zum
Beispiel einen Supermarktbesuch, bei dem Sie Ihren Hund draußen anbinden und
sich anschließend außer Sichtweite begeben. Wieder passieren einige Menschen
und andere Hunde Ihren angebundenen Vierbeiner. Menschen steigen aus ihrem Auto
ein und aus, schieben einen klappernden Einkaufswagen vorbei oder spielen in
der Nähe Ihres Hundes mit einem Ball. Ihr Hund bleibt dabei stets gelassen
sitzen, ignoriert alle Passanten und wartet gelassen bis Sie zu ihm
zurückkommen.
Hat Ihr Hund
nun auch außerhalb bewiesen, dass er in jeder Situation ruhig und gelassen
bleibt und sich von nichts und niemanden nervös machen lässt, gilt die
Begleithundeprüfung als bestanden. Zurück auf dem Hundeübungsplatz findet
schließlich noch ein Abschlussgespräch statt. Mit der bestandenen
Begleithundeprüfung sind Sie nun in der Lage, sich zu weiteren Prüfungen im
Gebrauchshundesport (IPO), im Turnierhundesport, Agility oder Obedience
anzumelden.