Begleithundeprüfung - SVdH Kelsterbach

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Begleithundeprüfung

Übungsangebot

Was ist eine Begleithundeprüfung und für wen ist sie sinnvoll?
Die Begleithundeprüfung, kurz BH, testet in verschiedenen Prüfungsteilen den Gehorsam, die Sozialverträglichkeit und die Verkehrssicherheit des Hundes in der Öffentlichkeit. Sie ist die kleinste Hundesportprüfung und dient als Grundlage für weitere Prüfungen und Aktivitäten im Hundesportbereich. Wer zum Beispiel eine Teilnahme an Hundesportwettkämpfen in den Bereichen Agility, Obedience, IPO, Fährten oder der Rettungshundearbeit anstrebt, muss dafür eine bestandene Begleithundeprüfung vorlegen. Aber auch für Hundebesitzer ohne sportliche Ambitionen können das Ablegen der BH und besonders die Vorbereitung darauf sinnvoll sein.

Welche Zulassungsvoraussetzungen gibt es?
Grundsätzlich können alle Hunde, egal welchen Alters, welcher Größe, ob Rassehund oder Mischling, für eine Begleithundeprüfung angemeldet werden. Um zur Prüfung zugelassen zu werden, müssen allerdings folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
  • Der Hund muss mindestens 15 Monate alt sein.
  • Der Hund muss gechipt oder tätowiert sein, um eindeutig identifiziert werden zu können.
  • Der Hund muss geimpft sein.
  • Der Hundeführer muss Mitglied in einem Verein sein, dessen Dachverband der FCI angehört.
  • Der Hundeführer muss eine Haftpflichtversicherung besitzen.
  • Der Hundeführer muss einen Sachkundenachweis vorlegen. Dieser kann ggf. auch im Rahmen der Prüfung erbracht werden (s.u.).

Wie läuft die Begleithundeprüfung ab?
Eine Begleithundeprüfung nach FCI-Richtlinien folgt einem festen Ablauf. Sie gliedert sich in vier Teilbereiche, in denen die „Alltagstauglichkeit“ Ihres Hundes getestet und von einem VDH Leistungsrichter bewertet wird. Während der erste Teil der Prüfung auf einem entsprechenden Übungsplatz absolviert wird, findet der letzte Prüfungsteil, der so genannte „Verkehrsteil“, außerhalb in der Öffentlichkeit statt. Dies kann zum Beispiel auf einem Parkplatz, im Park oder an einem belebten Bahnhof sein. Voraussetzung für die Teilnahme an der Außenprüfung ist das Erreichen von mindestens 70 Prozent der maximal möglichen 60 Punkte, die für die einzelnen Übungen im Bereich der Unterordnung vergeben werden.

Teil 1: Der Sachkundenachweis
Bevor Sie mit Ihrem Hund nun vor den Leistungsrichter treten und die erste Prüfungsübung absolvieren können, müssen Sie zunächst einen so genannten Sachkundenachweis vorlegen. Dieser ist ein wichtiger Bestandteil der Zulassungsvoraussetzungen zur Begleithundeprüfung. Als Hundehalter müssen Sie diesen nur einmal erbringen. Je nach Landeshundegesetz ist ein Sachkundenachweis bereits bei der Anschaffung eines Hundes, der über 40 cm groß ist oder der als „potenziell gefährlich“ eingestuft wird, Vorschrift. Falls Sie zu den Hundehaltern gehören, die solche Auflagen bisher nicht erfüllen mussten, können Sie den „Hundeführerschein“ auch im Rahmen der Begleithundeprüfung absolvieren. Dafür müssen Sie in einer schriftlichen Prüfung beweisen, dass Sie – zumindest in der Theorie – über genügend Fachwissen als Hundehalter verfügen. Mit vorwiegend Multiple-Choice-Fragen und ein paar offenen Fragen wird getestet, ob Sie das Verhalten von Hunden einschätzen können, ob Sie über die artgerechte Hundehaltung, über gültige Gesetze und über die Gesundheit von Hunden Bescheid wissen. Als Vorbereitung finden Sie im Internet Beispiel-Fragenkataloge, wo Sie Ihr Wissen online testen können. Um diesen ersten Prüfungsteil zu bestehen, müssen Sie mindestens 70 Prozent der Fragen richtig beantworten.

Teil 2: Die Unbefangenheitsprüfung
Nach Erbringung des Sachkundenachweises beginnt der Praxis-Teil der Begleithundeprüfung. Nach der Identifikation des Hundes mittels Chip oder Tätowiernummer, beginnt dieser Teil mit der so genannten Unbefangenheitsprüfung, auch Wesenstest genannt. Dabei wird vom Leistungsrichter oder vom Ausbildungswart überprüft, ob der Hund anderen Hunden und Menschen gelassen gegenübertritt. Reagiert der Hund nervös, ängstlich oder gar aggressiv, wenn der Leistungsrichter sich ihm nähert und berührt, wird er disqualifiziert und vom weiteren Prüfungsverlauf ausgeschlossen. Die Begleithundeprüfung gilt in diesem Fall als nicht bestanden. Sie können sich und Ihren Hund aber zu einem späteren Zeitpunkt noch einmal zur Begleithundeprüfung anmelden.

Teil 3: Die Unterordnung
Hat Ihr Hund den Unbefangenheitstest bestanden, geht es nun auf den Hundeübungsplatz. Einem festen Laufschema folgend werden dabei der Gehorsam und die Leinenführigkeit Ihres Hundes geprüft. Der Hund ist zunächst angeleint und folgt Ihnen „bei Fuß“ auf einer vorgegebenen Laufstrecke. Dabei gehen Sie im Schritttempo, wechseln dann in eine schnelle Gangart und machen danach noch ein paar langsame Schritte. Außerdem werden Kehrtwenden und Winkel eingebaut. Ihr Hund orientiert sich immer an Ihrem Tempo und reagiert sofort auf die Richtungswechsel. Die Leine muss bei der gesamten Schrittfolge leicht durchhängen – weder Sie noch Ihr Hund dürfen bei der Übung an der Leine zerren. Bei einem festen Punkt, gegen Ende des Laufschemas bleiben Sie stehen. Ihr Hund muss sich daraufhin selbstständig neben Sie setzen und darf erst auf Ihr Kommando („Fuß“) wieder aufstehen. Nach dieser Übung gehen Sie mit Ihrem Hund durch eine Gruppe von Menschen hindurch und bleiben in der Nähe einer fremden Person stehen. Auch hierbei muss der Hund gelassen bleiben und sich ruhig neben Sie setzen.
Nach diesem Übungsteil leinen Sie Ihren Hund ab und durchlaufen dasselbe Laufschema noch einmal in die andere Richtung. Dabei muss Ihr Hund zeigen, dass er auch ohne Leine brav „bei Fuß“ läuft und sich weder von fremden Menschen noch von anderen Hunden ablenken lässt. Um dies zu testen findet auf dem Übungsplatz parallel die Prüfung eines weiteren Hund-Mensch-Teams statt. Schließlich folgen die Sitzübung sowie das Ablegen in Verbindung mit Herankommen.
Sitzübung: Bei dieser Übung folgt der Hund Ihnen ohne Leine bei Fuß auf einer langen Geraden, bis Sie ihm das Kommando „Sitz“ geben. Hat der Hund diese Position eingenommen, entfernen Sie sich 15 Schritte von ihm. Auf Zeichen des Leistungsrichters holen Sie Ihren Hund anschließend wieder ab, wobei Ihr Hund so lange sitzen bleibt, bis Sie ihm das Kommando „Fuß“ geben.
Ablegen in Verbindung mit Herankommen: Direkt im Anschluss an die Sitzübung wird das Ablegen in Verbindung mit dem Herankommen geprüft. Aus der Distanz von etwa 15 Schritten geben Sie Ihrem sitzenden Hund das Hörzeichen „Platz“. Sie entfernen sich daraufhin weitere 30 Schritte von Ihrem liegenden Hund und geben ihm dann das Kommando zum Herankommen (z.B. „Komm“ oder „hier“). Ihr Hund muss auf das Signal sofort zu Ihnen kommen und sich aufmerksam schauend direkt vor Sie setzen. Auf das Kommando „Fuß“ begibt er sich auf Ihre linke Seite und nimmt dort erneut die Sitz-Position ein.
Der Leistungsrichter vergibt für alle Übungselemente im Bereich der Unterordnung Punkte. Um zum letzten Teil der Begleithundeprüfung zugelassen zu werden, müssen Sie und Ihr Hund mindestens 70 Prozent der Maximalpunktzahl erreicht haben (also mindestens 42 von 60 Punkten).

Teil 4: Die Außenprüfung
Haben Sie und Ihr Hund die nötige Punktzahl erreicht, dürfen Sie nun den letzten Teil der Begleithundeprüfung ablegen. Dabei werden das Verhalten und der Gehorsam Ihres Hundes unter realen Außenbedingungen getestet. Sie verlassen dazu das Trainingsgelände und begeben sich an einen vorher festgelegten, öffentlichen Ort. Dies kann – je nach Leistungsrichter – zum Beispiel der Bahnhof, ein Supermarktparkplatz, der Stadtpark oder die Fußgängerzone sein. Der Leistungsrichter beobachtet in diesem Prüfungsteil, wie Sie und Ihr Hund sich durch die anderen Verkehrsteilnehmer und Passanten bewegen. Ihr Hund ist angeleint, darf nicht an der Leine zerren und zeigt sich trotz der belebten Umwelt ruhig und gelassen. In der Regel inszeniert der Leistungsrichter zusätzlich verschiedene Situationen. So läuft zum Beispiel ein Jogger an Ihnen und Ihrem Hund vorbei, ein schreiendes Kind kommt herbeigelaufen oder eine Gruppe Nordic-Walker kommt mit klappernden Stöcken auf Sie zu. Anschließend findet meist noch eine Anbinde-Übung statt, das heißt Sie simulieren zum Beispiel einen Supermarktbesuch, bei dem Sie Ihren Hund draußen anbinden und sich anschließend außer Sichtweite begeben. Wieder passieren einige Menschen und andere Hunde Ihren angebundenen Vierbeiner. Menschen steigen aus ihrem Auto ein und aus, schieben einen klappernden Einkaufswagen vorbei oder spielen in der Nähe Ihres Hundes mit einem Ball. Ihr Hund bleibt dabei stets gelassen sitzen, ignoriert alle Passanten und wartet gelassen bis Sie zu ihm zurückkommen.
Hat Ihr Hund nun auch außerhalb bewiesen, dass er in jeder Situation ruhig und gelassen bleibt und sich von nichts und niemanden nervös machen lässt, gilt die Begleithundeprüfung als bestanden. Zurück auf dem Hundeübungsplatz findet schließlich noch ein Abschlussgespräch statt. Mit der bestandenen Begleithundeprüfung sind Sie nun in der Lage, sich zu weiteren Prüfungen im Gebrauchshundesport (IPO), im Turnierhundesport, Agility oder Obedience anzumelden.
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